Dr. Andreas Joklik, LL.M. Einer der ersten Rechtsanwälte, der sich seit Beginn der Diskussionen rund um PVE mit diesem Thema beschäftigt, ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Joklik, LL.M. Er ist seit vielen Jahren als ausgewiesener Experte im Bereich der ärztlichen und krankenanstaltenrechtlichen Thematik tätig und war an der Gründung und Errichtung der meisten PVE’s in Wien und Niederösterreich beteiligt. Nur wenige Personen haben die nötige rechtliche Expertise zur Primärversorgung, um alle Rechtsgebiete aus einer Hand anzubieten. Umfasst alle rechtlichen Herausforderungen für Ärztinnen und Ärzte (insb. Haftpflicht) inklusive dem Betrieb einer Primärversorgungseinheit Befasst sich mit den Rechtsgrundlagen des Betriebs eines Krankenhauses (inklusive eines selbständigen Ambulatoriums). Selbständige Ambulatorien können ebenfalls Rechtsträger einer Primärversorgungseinheit sein. Diese Rechtsgebiete befassen sich mit sämtlichen Rechtsfragen rund um das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch Apotheken können Kooperationspartner von Primärversorgungseinheiten sein. Beinhaltet alle relevanten Inhalte hinsichtlich Anstellung, Kündigung, Arbeitsverträge, Urlaubs- und Entgeltanspruch, uvm rund um den Betrieb einer Primärversorgungseinheit. Die Datenschutzverordnung gibt strenge Regelungen im Umgang mit sensiblen Daten aus dem Gesundheitsbereich vor. Fasst die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten für sämtliche Nichtärztliche Gesundheitsberufe (z.B. Pflegeberufe, Medizinisch Technische Berufe oder Assistenzberufe) zusammen. Unsere Experten zur Primärversorgung sind gerne für Sie da und beraten Sie umfassend. Unsere Experten beraten Sie umfassend und individuell zu allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Damit die Gründung Ihrer Primärversorgungseinheit keine komplexe Herausforderung wird, begleiten wir Sie gerne auf Ihrem Weg in die Zukunft. # Expertise zur Primärversorgung
Unsere Experten rund um’s Thema Primärversorgung
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